Gerechte Aufteilung des CO2 Preises bei Vermietung
Die SPD-Bundestagsfraktion hat immer betont, dass der Umbau unserer Gesellschaft nur gelingen kann, wenn er solidarisch abläuft. Es ist unsere Überzeugung, dass Klimaschutz nur gelingen kann, wenn er auf eine breite Akzeptanz stößt. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen nicht in den allgemeinen Staatshaushalt, sondern in den Energie- und Klimafonds. Die Mittel daraus werden dafür verwendet, Entlastungen zu schaffen und die Bürger:innen beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen zu unterstützen: Etwa durch eine erhöhte Pendlerpauschale, die Deckelung der Umlage für Erneuerbare Energien, die Erhöhung des Wohngelds und die dauerhafte reduzierte Mehrwertsteuer für überregionale Bahntickets. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden also vollständig an die Bürger:innen zurückgegeben. Schließlich helfen Aufstockung und Ausweitung zahlreicher Förderprogramme für notwendige Investitionen zielgenau, wie zum Beispiel die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, die Austauschprämie für Ölheizungen oder die Umweltprämie für den Umstieg auf E-Fahrzeuge sowie die Mittel für erneuerbare Wärmenetze. Das Klimaschutzprogramm 2030 sieht als weitere Entlastung vor, eine Änderung mietrechtlicher Vorschriften zur Begrenzung der Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung auf die Mietenden zu prüfen. Damit die gewünschte Lenkungswirkung eintritt und Investitionen in klimafreundliche …